Kreislaufwirtschaftsgesetz, ist jetzt Schluss mit Abfall? —> kurz gefasst
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist der Rahmen für die umweltfreundliche Kreislaufwirtschaft. Auf der Ebene der EU setzt der Circular Economy Actionplan die Vorgaben für die jeweils nationalen Gesetze. Im März 2022 veröffentlichte die EU das erste Kreislaufwirtschaftspaket.
Die erste Priorität ist es, Abfall zu vermeiden, aber auch den Verbrauch neuer Rohstoffe zu begrenzen. Lange Nutzungsdauern von Produkten sowie das Recycling der Materialien vermeidet zudem auch Treibhausgasemissionen.
Kreislaufwirtschaftsgesetz: Das Ende vom Abfall per Gesetz?
Bei dem Kreislaufwirtschaftsgesetz geht es im Grunde darum, die Dinge sinnvoller zu nutzen. Dadurch, dass Produkte länger in Gebrauch sind, entsteht schon mal weniger Abfall. Sind diese Materialien dann wieder die Ausgangsstoffe für neue Waren, dann kommt noch weniger ungenutzter Müll zusammen. Das Recycling senkt den Rohstoffbedarf der Industrie.
Laut einer Statistik der EU entstehen jährlich etwa 2,5 Milliarden Tonnen Müll in den Mitgliedsländern.
Der Abfall ist das Ergebnis von dem Überverbrauch der Ressourcen. Den berechnet zum Beispiel die Organisation Earthovershot. Mit dem Earthovershotday zeigt sie, wann die rechnerisch verteilten Ressourcen für ein Jahr aufgebraucht sind. Letztes Jahr was dies am 29. Juli so weit. Ändern wir nichts an unserem jetzigen Konsum und wächst die Bevölkerung an, benötigen wir dann 2050 schon 3 Erden. Derzeit sind es 1,75 Erden.
Der (Müll)-Fehler liegt somit im System. Das bisherige Wirtschaftskonzept der linearen Wirtschaft hat diese Situation erst geschaffen.
Linear bedeutet: produzieren – kaufen – nutzen – wegwerfen
Damit das anders und besser geht, soll die Kreislaufwirtschaft den linearen Ansatz ablösen. Anstatt neu kaufen und dann wegwerfen, setzte die Kreislaufwirtschaft auch auf die lange Nutzung. Produkte mieten, leasen, mit anderen teilen oder gebraucht kaufen, verlängern so den Nutzen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz setzt auf die Abfallhierarchie
Mit der Abfallhierarchie setzt die Kreislaufwirtschaft ein deutliches Zeichen gegen wegwerfen. An erster Stelle steht deshalb der Müll, der gar nicht erst entsteht.
- Vermeiden – Abfall vermeiden steht ganz oben und hat 1. Priorität.
- Weiterverwenden – Wenn schon nicht vermeiden, dann wenigstens die Materialien weiterverwenden, wie durch Upcycling.
- Recycling – Recycling der Materialien.
- Energetische Verwertung – Das heißt in der Müllverbrennungsanlage verbrennen und die Wärme nutzen.
- Beseitigen – Wenn alles nicht mehr hilft, dann die Reste auf die Mülldeponie.
Der Rahmen für das Kreislaufwirtschaftsgesetz
Die EU kündigte mit der Circular Economy das Ende der Wegwerfgesellschaft an.
- 2012 startete das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Es behandelt vorrangig das Recycling von Materialien, im Sinne einer Kreislaufwirtschaft.
- Die Anfänge der Circular Economy reichen zurück bis Dezember 2015, mit dem ersten Circular Economy Action Plan der EU.
- 2019 waren die Maßnahmen aus dem ersten Actionplan abgearbeitet. Dabei ging es hauptsächlich um das Recycling.
- Im März 2020 startet die EU mit dem neuen Actionplan für die Kreislaufwirtschaft. Mit diesem Aktionsplan nahmen sich die Politiker mehr vor. So wie jetzt Konsum funktioniert, soll es nicht weiter gehen. Die EU spricht von einem Paradigmenwechsel: Müllvermeidung und den Verbraucherschutz stärken. Beispielsweise durch ein „Recht auf Reparatur“. In den deutschen Gesetzen finden sich die EU-Vorgaben unter anderem im Kreislaufwirtschaftsgesetz wieder.
- Februar 2021 richtete die EU den Aktionsplan an dem Klimaziel aus. Die Kreislaufwirtschaft und alle ihre Maßnahmen müssen sich jetzt daran messen lassen, zum großen Ziel der EU: klimaneutral bis 2050 beizutragen.
- März 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Vorschläge für das erste Maßnahmenpaket, das Kreislaufwirtschaftspaket.
Was schlägt das Kreislaufwirtschaftspaket vor?
Die neue Norm sind nachhaltige Produkte
Das Paket startet mit einer Nachhaltigkeitsstrategie bei der Textilindustrie. Diese trägt, mit Fast Fashion, viel zu den Müllbergen bei. Auch mit den Ressourcen Wasser und Boden hat sie oftmals ein Problem. Wie sehr, das zeigt dir das Beispiel eines T-Shirts. Jetzt steht die Langlebigkeit und Recycling der verarbeiteten Materialien im Vordergrund. Das könnte dann das Aus von Fast Fashion mit ihren fast monatlichen Kollektionswechseln durch das Gesetz bedeuten.
Ökodesign-Richtlinie
Nachhaltigkeit und Müllvermeidung beginnt schon bei der Produktentwicklung. Die EU-Abgeordnete der Grünen, Anna Cavazzini berichtet, dass demnach Produkte bald der Vergangenheit angehören könnten, die sich nicht reparieren lassen.
Ökodesign bedeutet, dass spätere Reparaturmöglichkeiten eingeplant sind im Produktdesign. Die Waren sollen außerdem, langlebig und robust sein sowie ressourceneffizient. Am Ende ihrer Lebensdauer steht nicht mehr, wie sooft die Müllhalde, sondern der Recyclingbetrieb. Daraus entstehen dann wieder Rohstoffe für neue Produkte. Der Kreislauf ist geschlossen.
Informationen über Lebensdauer der Produkte
Die Verbraucher:innen erhalten ein Recht auf Informationen über das Produkt. Dabei sind wichtige Punkte die Lebensdauer und welche Möglichkeiten es gibt, das Produkt zu reparieren. Ersatzteile oder Softwareupgrades bei elektronischen Geräten sollen für die Nutzer:innen verfügbar sein. Damit wendet sich die EU unter anderem auch gegen die Geschäftspraktik der geplanten Obsoleszenz. Das hast du wahrscheinlich auch schon erlebt, dein Laptop ist nach zwei Jahren so langsam, dass du verzweifelt. Erst mit einem einen neuen Rechner ist das Problem wieder aus der Welt. Na ja, bis auf weitere zwei Jahre. In solchen Fällen, liegt der Verdacht nahe, dass die zunehmende Langsamkeit des Geräts irgendwie geplant ist.
Digitaler Produktpass
Die Verbraucher.innen könnten zum Beispiel über einen QR-Code Informationen über die Herstellung des Produkts erhalten. Diese Informationen sollen für Transparenz entlang der Lieferkette sorgen, auch für importierte Waren.
Überarbeitung der Bauproduktverordnung
Als weiteres Thema nimmt sich das Kreislaufwirtschaftspaket noch die Bauproduktverordnung vor. Darin findest du unter anderem technische Spezifikationen für Baustoffe, die somit eu-weite Gültigkeit haben.
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Bilder: DIWAN.blog